PRIVATSCHULSKANDAL IN RHEINLAND-PFALZ
Amtspflichtverletzungen gerichtlich festgestellt

Mit einem Beschluss vom 11.09.02 hat das Amtsgericht Ludwigshafen das Verfahren gegen Baumgärtner eingestellt. Geblieben ist lediglich ein Bußgeld von 50 Euro wegen eines Steuerversehens, wobei der Fehler bei der durchführenden Bank zu suchen war.


Der Gesamtschaden für Baumgärtner beträgt ca 2 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu kann Baumgärtner vorweisen, dem Land ca. 30 Millionen Euro durch Nichtbesetzung von 15 Lehrerstellen gemäß Privatschulgesetz eingespart zu haben. Gleichwohl wurde eine anerkannt hochqualifizierte Ausbildung am NTL durchgeführt, die von staatlichen Schulen so nicht erreicht werden konnte.


Auf eine Würdigung seiner Leistung wartet Baumgärtner bis heute vergeblich. Statt dessen hat er nach eigenen Worten „die Hölle durchlebt“ und ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Es ist ihm daher nicht zu verdenken, wenn er eine Antwort auf die Frage sucht, wer für die Verfehlungen der Behörden zur Rechenschaft gezogen wird bzw. werden soll.


Landesregierung einschließlich Bezirksregierung haben Baumgärtner unter Zugrundelegung von völlig falschen Überlegungen, in unerträglicher und unglaublicher behördlicher Willkür, unterdrückt und gedemütigt und sein Lebenswerk in rücksichtsloser Weise zerstört. Die vergangenen 17 Jahre kann er unter diesen Gesichtspunkten nur als eine moderne Foltermethode bezeichnen, denn die Jahre ab 1994 brachten ihm nicht nur schwere materielle, körperliche und seelische Schäden, sondern auch eine Herabwürdigung seines Ansehens in der Öffentlichkeit und eine nicht wieder gut zu machende Verletzung seiner persönlichen Integrität.

Um seinen inneren Frieden wiederzufinden, und ausschließlich nur deshalb, hat Baumgärtner dem Land wiederholt außergerichtliche Vergleichsvorschläge unterbreitet, ohne dass eine ernst zu nehmende Reaktion erfolgte, vielleicht auch deshalb, weil für die handelnden Beamten und Politiker kein Prozessrisiko besteht, da die Kosten in diesen Fällen der Steuerzahler zu tragen hat.


Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße führte zu einem wenig befriedigenden Ergebnis, da ein bereits geschlossener Vergleich den Vorstellungen von Baumgärtner nicht gerecht werden konnte. Der vorsitzende Richter Dr. Damian wörtlich: „Ich mache Ihnen auch ein Urteil, das für Sie jedoch ungünstiger ausfällt als ein Vergleich.“ Diese Aussage hätte unter normalen Verhältnissen zu einem Antrag wegen Befangenheit des Gerichts führen müssen.


Es wäre interessant zu wissen, wie die Widersacher von 1994 ihre Taten heute sehen, insbesondere nachdem Rheinland-Pfalz den Prozess gegen Baumgärtner wegen Schadenersatz und Amtsmissbrauch endgültig und vollständig verloren hat.


Landau, den 12.04.2011