PRIVATSCHULSKANDAL IN RHEINLAND-PFALZ
Amtspflichtverletzungen gerichtlich festgestellt

Seit April 1994 hatte sich Baumgärtner ständig mit der menschenverachtenden Abwicklung durch die Behörden und Staatsanwaltschaft zu befassen. Er erlitt darüber hinaus durch die gerichtlich bestätigten Amtspflichtverletzungen der beteiligten Beamten und Politiker erhebliche Vermögensschäden. Die Rheinpfalz war mit ihrem Lokalredakteur stets zur Stelle, wenn es darum ging, die (ungerechtfertigten) Beschuldigungen gegen Baumgärtner zu kommentieren und mit Attributen wie „Betrug“ und „Untreue“ negativ zu besetzen.


Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern haben über 8 Jahre gedauert. Die unangemessen und untragbar lange Zeit hatte für Baumgärtner einen schwerwiegenden Eingriff in den Ablauf und die Qualität seines Lebens zur Folge. Gleichzeitig ist die Frage aufzuwerfen, ob diese lange Zeit staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit rechtsstaatlichen Prinzipien noch zu vereinbaren ist. Darüber hinaus nahm der Staatsanwalt Seeberger billigend in Kauf, dass es Baumgärtner untersagt war, Verfügungen über sein Vermögen zu treffen. Bei den Ermittlungen wurde vermeintlich belastendes, jedoch kein entlastendes Material zusammengetragen, was ebenfalls Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen wäre; z.B. hat eine Anhörung von Baumgärtner während der ganzen Zeit nie stattgefunden. In keinster Weise nachvollziehbar ist, dass der Staatsanwalt die vorgelegten Lehrereinsatzpläne nicht entsprechend würdigte. Das Verfahren hätte sonst spätestens nach einem Jahr eingestellt werden können. Es ist insbesondere nicht verständlich, dass die Anzeigen von Baumgärtner gegen vier ehemalige Mitarbeiter wegen übler Nachrede, falschen Anschuldigungen, Urkundenfälschung und widerrechtlicher Aneignung von Schuleigentum zu keinem greifbaren Ergebnis führten bzw. überhaupt nicht verfolgt wurden, obwohl damit eine Entlastung von Baumgärtner verbunden gewesen wäre.

Die Prüfung des NTL durch den Landesrechnungshof im Jahr 1994 ergab keine Beanstandung. Der Bericht ist, trotz mehrfacher Aufforderung, als Beweisstück vom Staatsanwalt nicht eingeholt worden. Für Baumgärtner unverständlich ist ferner, dass die bereits von ihm gewonnenen Schadenersatzklagen vom Staatsanwalt offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen wurden. Der ersten Anklageschrift des Staatsanwaltes beim Landgericht Kaiserslautern, die später wieder zurückgezogen werden musste, lässt sich entnehmen, dass zur Verteidigung eingereichte Schriftsätze nicht zur Kenntnis genommen wurden. Möglicherweise sind diese teilweise in die Akten ganz anderer Verfahren geraten, was zuvor schon einmal geschah. So ist z.B. eine „50-Punkte-Erklärung“ von Baumgärtner über Fehler und Unterlassungen der Bezirksregierung und des Kultusministeriums förmlich bei der Staatsanwaltschaft abgegeben worden, die schon für sich alleine die Anklage in sich hätte zusammenbrechen lassen.


Die Presse erfuhr unverständlicher Weise die weiteren Schritte der Staatsanwaltschaft jeweils vor Baumgärtner und seinem Anwalt. Nach den Haus- und Schuldurchsuchungen saßen Staatsanwalt und Beamte der Kripo mit den Aktivisten des NTL gemeinsam in einem öffentlichen Lokal in Landau zusammen. Dabei wurden die „Enthüllungen Baumgärtner“ laut Zeugenaussagen unüberhörbar für andere Gäste kommentiert.


Baumgärtner hat von Anfang an seine Unschuld beteuert. Deshalb war es auch nicht anders zu erwarten, dass er ein Amtshaftungsverfahren gegen das Land Rheinland-Pfalz in allen 3 Instanzen (LG Landau, OLG Zweibrücken, BGH Karlsruhe) gewann.